Statik

Baugenehmigung

Für alle Antennenträger liegen uns umfangreiche technische Informationen und statische Berechnungen vor. Diese werden durch individuelle Berechnungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Einsätze und Baugenehmigungen ergänzt.

Unsere Antennenträger werden regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft und verfügen über die einschlägigen Prüfungen, insbesondere BGV D8 und BGV A3. Alle Typen verfügen über ein Baubuch, so dass ein sofortiger Einsatz bis zu 3 Monaten auch ohne Baugenehmigung möglich ist.

Ob für Ihre Anwendung eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Einsatzdauer und dem Einsatzort ab. Für einen Einsatz in Deutschland ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich. In den vielen Bundesländern ist der Aufbau bis zu drei Monaten genehmigungsfrei. Bei längeren Standzeiten ist ein Bauantrag erforderlich, für den ein Standsicherheitsnachweis benötigt wird.

In Abhängigkeit der gewünschten Bauhöhe und der jeweiligen Windzone liefern wir Ihnen, unter Berücksichtigung der Windlasten bzw. der Antennenbelegungsfläche, gerne eine auf Ihren Einsatz abgestimmte Statik zum Nachweis der Standsicherheit.

Windzonen nach Postleitzahl (PLZ)

Windlast

Die Windlast gehört ebenfalls zu den klimatisch bedingten veränderlichen Einwirkungen auf Bauwerke oder Bauteile. Sie ergibt sich aus der Druckverteilung um ein Objekt, das einer Windströmung ausgesetzt ist. Die ausschlaggebenden Faktoren auf die Größe der Windlast sind der Standort mit dem lokalen Windklima und die topographische Lage. Das Windklima ist in einer Windzonenkarte erfasst. Darin sind über einen langen Zeitraum gemittelte maßgebende Windgeschwindigkeiten für verschiedene geographische Regionen als Windlastzonen dargestellt. Die Windlast ist ein wichtiger Planungswert bei der statischen Dimensinierung.

In Deutschland gibt es die Windlastzonen 1 bis 4. Jede Zone ist in 4 Geländekategorien unterteilt.

Geländekategorie I
Offene See; Seen mit mindestens 5km freier Fläche in Windrichtung; glattes, flaches Land ohne Hindernisse.

Geländekategorie II
Gelände mit Hecken, einzelnen Gehöften, Häusern oder Bäumen, z.B. landwirtschaftliches Gebiet.

Geländekategorie III
Vorstädte, Industrie- oder Gewerbegebiete; Wälder

Geländekategorie IV
Stadtgebiet, bei dem mindestens 15% der Fläche mit Gebäuden bebaut sind, deren mittlere Höhe 15m überschreitet.

Mischprofil Küste
beschreibt die Verhältnisse in einem Übergangsbereich zwischen den Geländekategorien I und II

Mischprofil Binnenland
beschreibt die Verhältnisse in einem Übergangsbereich zwischen den Geländekategorien II und III

WindlastzoneWindgeschwindigkeit
122,5 m/Sek.
225,0 m/Sek.
327,5 m/Sek.
430,0 m/Sek.
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