Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LinkedMedia GmbH nachstehend kurz LinkedMedia genannt

1. Allgemeines
Für dieses und alle Folgegeschäfte der LinkedMedia GmbH (LinkedMedia oder wir/uns) mit dem Käufer oder Mieter gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer oder Mieter als angenommen, insbesondere bei telefonischer Bestellung. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Köln.
Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferzeit mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation, Wechselkurse oder sonstigen Umständen ein, ist LinkedMedia berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen.
Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch LinkedMedia die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch LinkedMedia die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten oder Wechselkurse wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. LinkedMedia ist dann zu einer angemessenen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. LinkedMedia wird hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird LinkedMedia dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Reduzieren sich solche Kosten oder Belastungen oder fallen diese weg, ist LinkedMedia umgekehrt zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Preises nach vorstehender Maßgabe verpflichtet.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers oder Mieters und nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers oder Mieters. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers oder Mieters.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite (mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens behalten wir uns vor

5. Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Empfang der Ware, bei uns eingehen. Wird die vorstehende Frist nicht eingehalten, geht der Käufer des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung Zug-um-Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

6. Haftung
Ansprüche des Käufers oder Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers oder Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LinkedMedia, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LinkedMedia nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers oder Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Käufers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Käufer erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Käufers bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Käufers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren.

8. Vermietung
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Er haftet für Verlust und Beschädigung des Materials in Höhe des Wieder- beschaffungswertes. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der LinkedMedia daraus entstehenden Schadens.

9. Vertragskündigung
Der Mietvertrag läuft auf die fix vereinbarte Zeit und ist nicht vorzeitig ordentlich kündbar. Der Vertrag kann nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall, dass der Mieter gleichwohl die Mietsache nicht abnimmt, ist er verpflichtet, LinkedMedia nach folgender Maßgabe zu entschädigen: Erklärt der Mieter fünf oder weniger Tage vor Vertragsbeginn, dass er den Vertragsgegenstand nicht abnimmt, so hat er 20% des Mietpreises zu entrichten. Erfolgt diese Mitteilung 13 bis sechs Tage vor vereinbartem Mietbeginn, hat er 15% des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Bei erklärter Nichtabnahme 29 bis 14 Tage vor vereinbartem Beginn hat er 10% des Mietpreises und bei einer Erklärung der Nichtabnahme 30 Tage vor vereinbartem Beginn hat er 5% des Mietpreises zu bezahlen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Erklärung des Mieters bei LinkedMedia.

10. Schlussvorschriften, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer oder Mieter und der LinkedMedia gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist -soweit rechtlich zulässig – Köln. Erfüllungsort ist Köln.. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Köln, den 17.09.2025

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